Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gennaro de Riggi - Fitness | Gesundheit | Prävention.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gennaro de Riggi
Fitness | Gesundheit | Prävention
§ 1 Geltung, widersprechende AGB, Änderung der AGB
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Dienstleistungen, Vereinbarungen und Angebote zwischen uns (Gennaro de Riggi – Fitness | Gesundheit | Prävention) und dem Kunden. Sie werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages.
- Wir widersprechen ausdrücklich Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich in Textform zugestimmt.
- Änderungen oder Ergänzungen der für ein bestehendes Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Vereinbarung mit dem Kunden.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Altersbeschränkung, Nebenabreden
- Die Präsentation unserer Dienstleistungen auf unserer Internetseite und in sozialen Netzwerken stellen keine verbindlichen Angebote von uns an den Kunden dar. Zu einem Vertragsabschluss mit dem Kunden kommt es erst, wenn wir ein Angebot des Kunden schriftlich oder in Textform (per E-Mail) annehmen oder die Dienstleistung vornehmen.
- Sollten wir auf ein übersandtes Vertragsangebot des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen die Annahme erklärt oder die Dienstleistung vorgenommen haben, ist der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages gebunden.
- Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Vertrag mit uns nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erziehungsberechtigten geschlossen werden.
- Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
§ 3 Vertragsgegenstand, Vorgespräch zum Gesundheitszustand, Trainingsort
- Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen als Personal Trainer im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertragsverhältnisses. Vertragsgegenstand kann auch eine Gesundheitsberatung bzw. Ernährungsberatung sowie sonstiges Coaching sein. Inhalt, Häufigkeit und Dauer der Trainingseinheiten bzw. Beratungsdienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen mit dem Kunden geschlossenen Vertrag.
- Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann die vereinbarte Dienstleistung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden. Eine Übertragung auf eine andere Person ist somit ausgeschlossen.
- Wir schulden keinen konkreten Erfolg.
- Vor Beginn der ersten Trainingseinheit erfolgt eine Abstimmung mit dem Kunden über seine Inhalte und Ziele des Trainings.
- Bei dieser ersten Abstimmung ist der Kunde verpflichtet, uns wahrheitsgemäß über etwaige gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen sowie über Vorerkrankungen zu informieren (z. B. im Rahmen eines Anamnesebogens).
- Sollte die Durchführung des Trainings an dem vertraglich festgelegten Ort gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen (z. B. im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) verstoßen, sind wir berechtigt, die Trainingseinheit als Online-Kurs über das Internet zu erbringen. Es gelten entsprechend die Regelungen gemäß § 8.
- Sofern feste, wiederkehrende Termine vereinbart wurden, gelten diese als exklusiv für den Kunden reservierte Zeitfenster. Die Vergütungspflicht bei Absage, Nichtinanspruchnahme, Krankheit oder Urlaub richtet sich nach den Regelungen gemäß § 8.
§ 4 Zugriff auf Online-Trainingseinheiten und zu Online-Trainingsplänen
- Soweit eine Trainingseinheit mit dem Kunden nicht persönlich, sondern über das Internet (online) durchgeführt wird, ist der Kunde verpflichtet, folgende Bestimmungen zu beachten und einzuhalten:
a) Der Zugang zu diesen Online-Inhalten ist passwortgeschützt. Diese Zugangsdaten sind nur für einen Kunden gültig. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unautorisierte Nutzung dieser Online-Inhalte durch Dritte zu verhindern. Eine Übertragung der Nutzungsberechtigung des Online-Trainings auf eine andere Person ist ausgeschlossen.
b) Bei Missbrauch sind wir berechtigt, dem Kunden den Zugang zu den Online-Inhalten zu sperren.
c) Der Kunde muss eigenverantwortlich sicherstellen, dass die technischen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Online-Trainingseinheit gewährleistet sind. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die eingesetzte Hardware und Betriebssoftware, die Verbindung zum Internet mit der adäquaten Verbindungsgeschwindigkeit, die aktuelle Browsersoftware und die Akzeptanz der vom Server des Anbieters übermittelten Cookies den von uns vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Der Kunde trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung dieser Voraussetzungen.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, unseren Anweisungen, insbesondere bei der Durchführung von Übungen, Folge zu leisten.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Erkrankung und auch bei plötzlichen Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Kurzatmigkeit, Unwohlsein, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnlichem vor oder während des Trainings das Training abzubrechen und uns darüber zu informieren.
- Sofern wir dem Kunden Trainingspläne für bestimmte Übungen und Trainings zur Verfügung stellen, ist der Kunde verpflichtet, diese unbedingt einzuhalten, da andernfalls Verletzungs- und/oder Gesundheitsrisiken bestehen.
- Sofern der Kunde bei Trainingseinheiten eigene Geräte oder Hilfsmittel verwendet, liegt es in seiner Verantwortung sicherzustellen, dass diese Geräte oder Hilfsmittel ordnungsgemäß funktionieren und korrekt eingerichtet bzw. aufgestellt wurden.
- Es wird dem Kunden dringend empfohlen, vor dem Abschluss eines Trainingsvertrages sich von einem Arzt die sportliche Belastbarkeit sowohl internistisch als auch orthopädisch bestätigen zu lassen.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns Namensänderungen, Anschriftenänderungen etc. unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Es gelten die Preise und Vertragsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dies gilt auch für Sonderwünsche.
- Alle Preise werden in Euro angegeben.
- Die durchgeführten Personal-Training-Einheiten sowie nach Maßgabe dieser AGB berechenbare ausgefallene Einheiten werden jeweils zum Monatsende zusammengefasst und auf Grundlage einer Rechnung abgerechnet.
Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug per Überweisung zu begleichen.
- Nicht genutzte Leistungen berechtigen grundsätzlich nicht zu Rückforderungen oder Reduzierungen, soweit nach Maßgabe dieser AGB eine Vergütungspflicht besteht. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Terminabsage, Krankheit und zum Urlaub gemäß § 8.
§ 7 Vertragsdauer, Kündigung
- Die Zusammenarbeit kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt von diesen Regelungen unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde aufgrund einer dauerhaften Erkrankung daran gehindert ist, Trainingsstunden wahrzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, ein ärztliches Attest über die dauerhafte Erkrankung bzw. Sportunfähigkeit vorzulegen.
- Jede Kündigungserklärung bedarf mindestens der Textform.
§ 8 Nichtinanspruchnahme, Absage, Krankheit und Urlaub
1. Terminabsage
Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei möglich.
Der abgesagte Termin entfällt. Ein Anspruch auf Nachholung oder Übertragung des abgesagten Termins besteht nicht.
Bei Absagen oder Terminverschiebungen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn werden 50 % der vereinbarten Vergütung für die betreffende Trainingseinheit berechnet.
Ein Anspruch auf Nachholung oder Übertragung des kurzfristig abgesagten Termins besteht nicht.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2. Annahmeverzug / Nichterscheinen
Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht wahr, obwohl wir zur Leistung bereit und in der Lage sind, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen (§ 615 BGB).
a) Die vereinbarte Vergütung ist von dem Kunden zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der vereinbarten Trainingseinheit besteht.
b) Dem Kunden ist dabei der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c) Wir haben uns jedoch auf die Vergütung den Wert desjenigen anrechnen zu lassen, was wir infolge des Ausbleibens der Dienstleistung erspart haben oder durch eine anderweitige Verwendung unserer Dienste erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.
3. Krankheit
Bei einer krankheitsbedingten Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn erfolgt keine Berechnung.
Der abgesagte Termin entfällt. Ein Anspruch auf Nachholung oder Übertragung besteht nicht.
Bei einer krankheitsbedingten Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn werden grundsätzlich 50 % der vereinbarten Vergütung für die betreffende Trainingseinheit berechnet.
In begründeten Ausnahmefällen können wir nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise auf die Berechnung verzichten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Voraussetzung hierfür ist eine unverzügliche Mitteilung nach Bekanntwerden der Erkrankung.
Ein Anspruch auf Nachholung oder Übertragung des kurzfristig krankheitsbedingt abgesagten Termins besteht nicht, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Urlaub und geplante Abwesenheit des Kunden
Geplante längere Abwesenheiten oder Urlaubszeiten sind mindestens 14 Tage im Voraus mitzuteilen.
Die innerhalb des rechtzeitig angekündigten Abwesenheitszeitraums liegenden vereinbarten Trainingstermine entfallen ersatzlos und werden nicht berechnet.
Ein Anspruch auf Nachholung oder Übertragung der während des angekündigten Abwesenheitszeitraums entfallenden Termine besteht nicht.
Während einer angekündigten längeren Abwesenheit besteht kein Anspruch des Kunden darauf, dass ein bisher regelmäßig vereinbarter Trainingstermin dauerhaft freigehalten wird.
Nach der Rückkehr erfolgt die weitere Terminvereinbarung unter Berücksichtigung der verfügbaren Trainingszeiten.
5. Kein Anspruch auf Auszahlung
Ein Anspruch auf Auszahlung nicht in Anspruch genommener oder kostenfrei entfallener Termine besteht nicht.
§ 9 Erkrankung, Urlaub und Verspätung des Trainers
- Der Kunde wird unverzüglich informiert, sollte eine Trainingseinheit aufgrund von Krankheit des Trainers nicht durchgeführt werden können.
- Eine aufgrund von Krankheit des Trainers ausgefallene Trainingseinheit wird zeitnah durch einen zumutbaren Ersatztermin ausgeglichen.
- Verspätung des Trainers
Kommt der Trainer verspätet zum Termin, wird die versäumte Zeit nach Möglichkeit im Anschluss ausgeglichen.
Ist ein Ausgleich im Anschluss nicht möglich, wird die versäumte Zeit im nächstmöglichen zumutbaren Termin nachgeholt.
- Der Anspruch auf einen Ersatztermin oder Nachholtermin entfällt, wenn der Kunde angebotene zumutbare und zeitnahe Termine nicht wahrnimmt oder ablehnt.
- Kann ein Termin aufgrund von Urlaub des Trainers nicht stattfinden, entfällt dieser und wird nicht berechnet, sofern nicht rechtzeitig ein Ersatztermin vereinbart wird.
Der Urlaub des Trainers wird dem Kunden mindestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt.
§ 10 Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss
- Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Abschnitts gelten nicht:
a) bei Schäden aus einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
b) im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
c) bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht unter Abs. 2a – 2b dieses Paragraphen fallen, sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlicher Vertragspflichten) nach Abs. 2c ist die Haftung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und unseren Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.