Rechtliches
Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit
Gennaro de Riggi - Fitness | Gesundheit | Prävention.
Anbieter
Gennaro de Riggi – Fitness | Gesundheit | Prävention
Traubinger Str. 11
E-Mail: fitness@gennaroderiggi.de
Telefon: 0176 43989876
1. Terminvereinbarung
Der Trainer stellt dem Kunden feste, wiederkehrende Personal-Training-Termine zur Verfügung.
Die vereinbarten Termine werden exklusiv für den Kunden reserviert. Sie gelten als verbindlich gebucht und wiederholen sich wöchentlich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2. Vergütung
Die durchgeführten Personal-Training-Einheiten sowie nach Maßgabe dieser Rahmenbedingungen berechenbare ausgefallene Einheiten werden jeweils zum Monatsende zusammengefasst und auf Grundlage einer Rechnung abgerechnet.
Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug per Überweisung zu begleichen.
Die Vergütung umfasst sowohl die Durchführung der Personal-Training-Einheit als auch die verbindliche Reservierung der vereinbarten Trainingszeit.
3. Terminabsage und Abwesenheit des Kunden
Absagen oder Terminverschiebungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei möglich.
Bei einer Absage oder Terminverschiebung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn werden 50 % der vereinbarten Vergütung für die betreffende Personal-Training-Einheit berechnet.
Dies gilt grundsätzlich auch bei einer kurzfristigen krankheitsbedingten Absage. In begründeten Ausnahmefällen kann der Trainer nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise auf die Berechnung verzichten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Voraussetzung hierfür ist eine unverzügliche Mitteilung nach Bekanntwerden der Verhinderung.
Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht wahr, wird die vereinbarte Vergütung für die betreffende Personal-Training-Einheit vollständig berechnet.
Erscheint der Kunde verspätet zum vereinbarten Termin, verkürzt sich die Trainingszeit entsprechend. Ein Anspruch auf Verlängerung des Termins besteht nicht.
Geplante längere Abwesenheiten oder Urlaubszeiten sind mindestens 14 Tage im Voraus mitzuteilen. Die innerhalb des rechtzeitig angekündigten Abwesenheitszeitraums liegenden Personal-Training-Termine entfallen ersatzlos und werden nicht berechnet.
Während einer längeren Abwesenheit ist der Trainer nicht verpflichtet, den bisher regelmäßig vereinbarten Trainingstermin dauerhaft freizuhalten. Nach der Rückkehr erfolgt die weitere Terminvereinbarung unter Berücksichtigung der verfügbaren Trainingszeiten.
4. Durchführung / Haftung
Das Training erfolgt eigenverantwortlich unter Beachtung der Anweisungen des Trainers.
Der Kunde bestätigt, gesundheitlich zur Teilnahme am Training in der Lage zu sein und den Trainer über relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Veränderungen unverzüglich zu informieren.
Kann ein Termin aufgrund von Krankheit des Trainers nicht durchgeführt werden, wird dieser zeitnah durch einen zumutbaren Ersatztermin ausgeglichen.
Kommt der Trainer verspätet zum Termin, wird die versäumte Zeit nach Möglichkeit unmittelbar im Anschluss oder im Rahmen eines zeitnahen zumutbaren Ersatztermins nachgeholt.
Der Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Nachholung versäumter Zeit entfällt, wenn der Kunde einen angebotenen zumutbaren und zeitnahen Ersatztermin nicht wahrnimmt.
Kann ein Termin aufgrund von Urlaub des Trainers nicht stattfinden, entfällt dieser, sofern nicht rechtzeitig ein Ersatztermin vereinbart wird.
Der Urlaub des Trainers wird dem Kunden mindestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt.
5. Beendigung der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende beendet werden.
Bis zum Ende der Zusammenarbeit bleiben bereits vereinbarte Personal-Training-Termine sowie die Regelungen zu Terminabsagen, Abwesenheiten und Vergütung nach diesen Rahmenbedingungen bestehen.